Gerechtigkeit. Was ist das eigentlich?
Wikipedia sagt dazu:
Der Begriff der Gerechtigkeit (griechisch: dikaiosýne, lateinisch: iustitia, englisch und französisch: justice) bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Gerechtigkeit)
Die Probezeit im Verkehrsrecht wird denke ich jeder kennen. Ab dem Besitz der Fahrerlaubnis dauert sie insgesamt 2 Jahre und einen Tag. Bei schwerwiegenden Verstoß gegen die Verkehrsregeln, welcher mit mindestens einem Punkt nach der StVo geahndet wird, verlängert sich die Probezeit und man muss in eine Nachprüfung, welche locker 300-400€ zu Buche schlägt. Dies gilt es natürlich zu vermeiden.
Nun 2 Fallbeispiele, wie diese Probezeit im Wesentlichen ablaufen kann.
Vorgeschichte
Person A ist arbeitslos. Wenn diese Person irgendwo hin muss, nimmt sie den Bus. Am Wochenende fährt sie manchmal mit den Freunden weg, das war es dann aber auch. Das Auto wird vom reichen Vater finanziert. Person B kommt auf geschätzte 300km im Monat – mal mehr, mal weniger.
Person B hat eine Ausbildung in Stadt XYZ, ist an Verkehrsmittel gebunden, zum Zwecke der Mobilität und da keine öffentlichen Verkehrsmittel die 30km hin und zurück jeden Tag fahren legt sich Person B ein Auto zu. So kommt Person B auf ca. 350km in der Woche, also ca. 1400km im Monat.
Eines Tages…
Person A fährt in der Nacht durch die durch den Winter schneebedeckte Region. Einige Straßen sind geräumt, andere nicht. Natürlich sind auch einige Stellen eisglatt – Person A interessiert das nicht, fährt mit der gleichen Geschwindigkeit wie im Sommer. Es passiert, was passieren muss – Person A verliert die Kontrolle und setzt das Auto vor einen Baum. Totalschaden, Meldung bei der Polizei. Einige Wochen später ein Brief mit der Aufforderung ca. 130€ zu zahlen, bedeutet 3 Punkte in Flensburg.
Person B fährt mitten in der Woche von der Arbeit los. Die Person hatte Berufsschule, welche übrigens in der selben Stadt ist, musste danach jedoch noch etwas auf Arbeit erledigen, fährt ca. 15 Uhr los. Noch in Gedanken befährt sie eine Straße, auf welcher bis zu einem bestimmten Punkt Überholverbot gilt. Das Schild dafür steht auf der linken Straßenseite hinter einem Baum, der Fahrstreifen ist unterbrochen. Er muss nach vorn zur Ampel auf der linken Fahrspur fahren, da er auf diese Spur muss – ab dort gilt auch kein Überholverbot mehr, da kein Gegenverkehr auftritt. Das Auto vor Ihm schert links aus, fährt vor. Er ist an der Reihe. Er vergewissert sich, dass von Vorn niemand kommt, natürlich auch von der Seite bzw. hinten durch den Schulterblick, blinkt, schert aus. Plötzlich kommt jemand aus der rechten Seitengasse, welcher die Vorfahrt zu gewähren hat – wird vom Auto, welches auf der rechten Spur steht, vorgelassen, schaut nicht, ob noch ein Auto kommt – Unfall. Er fährt der Person B in die Seite. Die Polizei wird gerufen, einige Wochen später landet ein Brief im Briefkasten – 40 € Bußgeld, dazu ein Punkt in Flensburg.
Einspruch, Verhandlung
Person A legt Einspruch ein. Er erscheint zur Anhörung beim Richter. Nach langer Diskussion entscheidet sich dieser, die Strafe um ca. 100€ auf 35 € zu mindern – kein Punkt mehr, heißt keine teure Nachprüfung. Zudem hat Vater schon ein neues Auto gekauft, welches auf der Urlaubsreise hinter ein anderes Fahrzeug gesetzt wurde – die Polizisten vor Ort machten jedoch einen Fehler und schlossen den Fall vorzeitig. Glück gehabt.
Person B legt Einspruch ein. Sein Anwalt redet vorher mit dem Richter. Dieser sagt aus, dass wir den weiten Weg in die besagte Stadt nicht nehmen brauchen (obwohl es Person B eh tun würde wegen der Arbeit), da der Einspruch sinnlos ist. Überholen im Überholverbot bedeutet Überholen im Überholverbot, da ist nichts zu rütteln. Er beharrt auf die 40€ und den Punkt, Person B darf sich bald auf eine Nachprüfung freuen, für die er locker 300€ hinlegen darf. Seitdem verstrichen 6 Monate und ca. 17000km, ohne Unfall oder anderweitig aufgefallen zu sein. Die kaputten Türen muss er sich noch zusammensparen, erstmal muss die Nachprüfung und das Bußgeld finanziert werden.
So läuft also Gerechtigkeit ab.
Meine Forderung: Probezeit an gefahrene Kilometer koppeln.